Tankbeschichtung gegen Korrosion

Schäden in einer Tankanlage, zum Beispiel durch Korrosion, entstehen oft durch Reaktionen von Kondenswasser oder Sauerstoff mit Inhaltsstoffen des Tanks und fallen meist erst bei der nächsten Wartung oder Inspektion auf.
Spätestens dann wird es Zeit zu handeln, bevor der Tank völlig durchgerostet ist und erneuert werden muss.

Professionelle Tankinnenbeschichtung

Eine professionelle Tankinnenbeschichtung kann das verhindern. Unsere Beschichtungen werden von den zuständigen technischen Überwachungsorganen regelmäßig als mängelfrei abgenommen.

Kunststoff-Innenbeschichtung für Behälter aus Stahl

Die Vorbereitung der Behälterinnenflächen ist für die Qualität der Innenbeschichtung von großer Bedeutung. Die sorgfältige Untergrundbehandlung (Strahlen nach DIN EN ISO 12944-4) ist die wichtigste Voraussetzung für eine dauerhafte Beschichtung.

Voraussetzungen für eine Tankinnenbeschichtung

Dazu müssen Raumklima, Behälterwandtemperatur und Mischungsverhältnis auf die Bedingungen abgestimmt werden. Bei der Tankinnenbeschichtung kommt es auf Sorgfalt und Präzision an. Nur eine gründliche Säuberung im Vorfeld gewährleistet den dauerhaften Halt der aufgetragenen Schutzschicht.

Qualität der Tankbeschichtung

Eine professionelle Tankinnenbeschichtung hat ihren Preis, lohnt sich jedoch für Sie auf jeden Fall. Hier sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Tanks mit schadhafter Beschichtung werden nicht von zuständigen Prüfinstitution abgenommen. Ersparen Sie sich eine frühzeitig notwendige Reparatur oder Sanierung Ihres Tanks!

Referenzbeispiel unserer Tankbeschichtungen

  • Tank 5052 der Erdölraffinerie Emsland in Lingen
    • Der beste Beweis, dass unsere Kunststoffbeschichtung permacor® 2807/HS-A hält, was sie verspricht, ist der Rohöltank 5052 in Lingen. Nach 31 Jahren Beanspruchung ist die gesamte Fläche von 5.530 m², die 1981 beschichtet wurde, noch ohne Beanstandung.
    • 1981 – Abnahme TÜV Hannover gemäß TRbF 401
    • 1986 – 1. Prüfung – keine Beanstandung
    • 1992 – 2. Prüfung – Anhebung des Prüfungsintervalles auf 10 Jahre
    • 2002 – 3. Prüfung – auch nach 21 Jahren keine Beanstandung
    • 2012 – 4. Prüfung – auch nach 31 Jahren keine Beanstandung

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